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Boulderraum geöffnet

Der Boulderraum kann unter der derzeit geltenden Verordnung des Sozialministeriums weiterhin offen gehalten werden, es gelten dazu aber folgende Spielregeln:

Corona Regeln:

 

  • Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene (2-G-Regel)

  • Registrierungspflicht
    Durch Zutritt mittels App bzw. Eintragung im Besucherbuch

  • Regelmäßig Lüften

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